Bloß kein Sterbehilfegesetz

Silvia Ottow fürchtet sich jetzt schon vor der Sterbehilfedebatte im November

  • Silvia Ottow
  • Lesedauer: 1 Min.

Vielleicht wäre es besser gewesen, gar kein neues Gesetz für die Sterbehilfe entwickeln zu wollen. Jetzt haben wir nämlich prompt die Situation, die einige Experten von Anfang an befürchteten: Es könnte für die ausgesprochen kleine Gruppe von Menschen, die einen Suizid wünschen, künftig viel schwieriger werden, diese Absicht menschenwürdig in die Tat umzusetzen. Von vier Vorschlägen, die im Juni im Bundestag zur Debatte standen, sollen drei nach Meinung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages nicht verfassungskonform sein. Bestand hat nur ein Gesetzentwurf, demzufolge Anstiftung und Hilfe zur Selbsttötung mit Haftstrafen geahndet werden soll. Der spricht jedem Menschen sein Selbstbestimmungsrecht vollkommen ab und verweigert sich der Realität.

Bleibt zu hoffen, dass diese Vorstellungen aus der katholischen Lebensschützerecke nicht etwa Furore im Bundestag machen. So ganz von der Hand zu weisen wäre das Szenarium nicht. Erstens verließen schon ganz andere komische Gesetze dieses Haus, und zweitens ist der Mann, dem der Wissenschaftliche Dienst unterstellt ist, ein Theologe, der auch Kuratoriumsmitglied der Benedictus Stiftung ist. Die will den christlichen Glauben des päpstlichen Namensvetters wieder in der Mitte der Bevölkerung verankern. Zufall?

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