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EU: Ceta-Vertrag wird nicht neu verhandelt

Fabio De Masi (LINKE): Reform der Schiedsgerichte wird unrealistisch

  • Phillipp Saure
  • Lesedauer: 2 Min.

Brüssel. EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström will den Ceta-Handelsvertrag mit Kanada trotz anhaltender Kritik an wichtigen Regelungen nicht neu verhandeln. »Die Kommission beabsichtigt nicht, die 2014 abgeschlossenen Verhandlungen über CETA wieder aufzunehmen«, heißt es in einem Schreiben der Kommission an den Europaabgeordneten Fabio De Masi (Linke) vom Montag, das AFP in Brüssel vorlag. Der Abgeordnete hatte Malmström um Stellungnahme gebeten.

Insbesondere ging es um die Regeln für die Schiedsgerichtsbarkeit beim Investitionsschutz, den größten Stein des Anstoßes für viele Kritiker von Ceta wie auch des Handelsabkommen TTIP mit den USA. In Malmströms Antwort heißt es, dass Ceta »für den neuen Ansatz« beim Investitionsschutz stehe und »vollständige Transparenz und eine stärkere Berücksichtigung des Rechts auf Regulierung« beinhalte. Die Kritiker fürchten, dass Schiedsgerichte das legitime Recht der Staaten zur Regulierung, etwa bei Umweltstandards, gefährden.

Trotz der Ablehnung neuer Verhandlungen hält sich Malmström eine Hintertür beim Investitionsschutz offen. Die Kommission werde »zusammen mit Kanada erörtern, wie das Konzept im Einklang mit den jüngsten Diskussionen in der EU feinabgestimmt werden kann«, heißt es in dem Kommissionsschreiben. Zudem verweist Malmström auf eine im Text verankerte »Überprüfungsklausel zu einem Berufungsmechanismus«.

De Masi kritisierte Malmström in der Wochenzeitung »Die Zeit« scharf. Eine »Reform der Gerichte wird so unrealistisch«, sagte er dem Blatt. Es sei scheinheilig, wenn die Kommission bei TTIP die Verhandlungen über die Schiedsgerichtsbarkeit wegen der anhaltenden Kritik aussetze, die gleiche Institution aber in einem Vertrag mit Kanada installiere.

TTIP steckt derzeit noch mitten in den Verhandlungen, während Ceta bereits im Stadium der juristischen Überprüfung ist. Dem folgt die Übersetzung in alle Amtssprachen der EU und dann die Ratifizierung. Nach Angaben aus dem Europaparlament sind allerdings auch während der juristischen Prüfung noch weitgehende Änderungen auch an der Schiedsgerichtsbarkeit denkbar. »Die juristische Prüfung kann man ungeheuer flexibel auslegen«, verlautete am Mittwoch aus dem Büro von Bernd Lange (SPD), der dem Handelsausschuss vorsitzt.AFP/nd

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