»Schwarzer Donnerstag« vor Gericht

Opfer der Polizeigewalt bei Stuttgart 21 verklagen Baden-Württemberg

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Stuttgart. Fünf Jahre nach der Polizeigewalt bei Protesten gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 prüft das Verwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit des Einsatzes an dem »Schwarzen Donnerstag«. Sieben der mehr als 100 verletzten Demonstranten von damals klagen gegen das Land Baden-Württemberg als Dienstherr der Polizei. Der Prozess begann am Mittwoch. Unter den Klägern ist der fast erblindete Dietrich Wagner, der durch heftige Druckstöße aus einem Wasserwerfer gegen seinen Kopf aus den Augen blutete. Erklärt das Verwaltungsgericht den Einsatz vom 30. September 2010 für rechtswidrig, steigen die Chancen der Kläger auf Schadenersatz.

An dem »Schwarzen Donnerstag« hatten sich auf dem Baufeld für den Tiefbahnhof Stuttgart 21 Tausende Demonstranten gegen das Fällen von Bäumen gestemmt. Bei der Räumung wurden laut Gericht »deutlich über« 100 Menschen verletzt - viele durch Pfefferspray, andere durch den Wasserwerfer oder durch Schlagstöcke.

Das Verfahren ist bis Ende November terminiert. Nach Angaben des Gerichts geht es zentral um die Fragen, ob die Demonstration eine Versammlung war, die grundgesetzlich geschützt gewesen wäre, und ob der Einsatz von Wasserwerfern, Schlagstöcken und Pfefferspray damals verhältnismäßig gewesen war. dpa/nd

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