Anti-Slapp-Gesetz: Recht bleibt käuflich

Anton Benz über den Kabinettsbeschluss für ein Gesetz gegen Einschüchterungsklagen

Ein reicher Kläger bringt Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit, bisweilen aus dem Gleichgewicht.
Ein reicher Kläger bringt Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit, bisweilen aus dem Gleichgewicht.

Klagen mit hohen Geldforderungen können einschüchtern – das erleben kritische Medien und kleinere NGOs immer wieder. Doch statt sie davor zu schützen, bremst die Bundesregierung den Anti-Slapp-Gesetzentwurf aus. Anders als ursprünglich geplant, soll das Gesetz zur Vermeidung von »strategischen Klagen gegen die Beteiligung der Öffentlichkeit« (Slapp) künftig nur grenzüberschreitende Fälle abdecken.

Am früheren Entwurf aus dem Justizministerium hatten Expert*innen gelobt, dass er auch innerstaatliche Verfahren einbeziehen sollte. Denn die meisten Schikaneklagen spielen sich innerhalb von Landesgrenzen ab, wie eine europaweite Studie bereits vor Jahren zeigte.

Wenn Justizministerin Hubig (SPD) nun so tut, als sei die rechtliche Handhabe von solchen Einschüchterungsversuchen nur ein europäisches Problem, ist das nichts anderes als ein Affront gegenüber Journalist*innen und Aktivist*innen, die mit überzogenen Millionenklagen mundtot gemacht werden sollen.

Je schwächer das Gesetz, desto wichtiger werden andere Schutzmechanismen. Schon im vergangenen Jahr ging der spendenfinanzierte »Gegenrechtsschutz« an den Start. Dieser vermittelt Anwält*innen und finanziert Gerichtsverfahren. Anders als das geplante Gesetz der Regierung greift die Unterstützung früh, denn Einschüchterungen beginnen oft außerhalb der Gerichtssäle – durch Abmahnungen oder die bloße Androhung einer Klage.

Initiativen wie der »Gegenrechtsschutz« demaskieren die deutsche Rechtsordnung, denn sie zeigen: Recht bleibt hierzulande eine Frage des Geldbeutels – Gerechtigkeit aber kann es in einer Klassenjustiz nicht geben.

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