Teppichboden, kein Laminat

Mietrecht

  • OnlineUrteile.de
  • Lesedauer: 2 Min.
Laminat statt Teppichboden? Gegen den Willen des Mieters darf der Vermieter den Bodenbelag nicht austauschen.

Der 17 Jahre alte Teppichboden in der Mietwohnung war nun wirklich keine Zierde mehr. Auch der Mieter sprach sich für einen Tausch aus. Er wünschte sich einen neuen Teppichboden. Doch der Vermieter wollte unbedingt Laminat verlegen.

Der Mieter fand Laminat so grässlich, dass er sich dagegen gerichtlich zur Wehr setzte. Mit Erfolg. Der Vermieter müsse den alten Teppich durch einen - in Farbe, Art und Güte gleichwertigen - neuen Teppichboden ersetzen, so das Landgericht Stuttgart am 1. Juli 2015 (Az. 13 S 154/14).

Wenn ein Vermieter seine Instandhaltungspflicht erfülle und Mängel beseitige, müsse er möglichst weitgehend den ursprünglichen, das heißt den vertragsgemäßen Zustand erhalten oder wieder herstellen. Im Mietvertrag stehe zwar nichts von einem Teppichboden. Aber der Mieter habe die Wohnung mit Teppichboden gemietet, so dass dieser Zustand als vertragsgemäß anzusehen sei.

Laminat sei ein völlig anders gearteter Bodenbelag und würde das subjektive Wohngefühl erheblich verändern. So eine Änderung wäre eine Modernisierungsmaßnahme, die der Vermieter nicht gegen den Willen des Mieters durchführen dürfe.

Laminat halte zwar länger, sei hygienischer und pflegeleichter. Wenn der Mieter darauf keinen Wert lege, könne dieser Vorteil nicht als »Punkt« pro Laminat gewertet werden. Immerhin habe der Teppichboden 17 Jahre gehalten. OnlineUrteile.de/nd

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