Lebenslang - auch ohne Auto

Schadenfreiheitsklassen

  • Lesedauer: 2 Min.
Wer jahrelang unfallfrei gefahren ist und sein Auto aufgibt, kann die erworbene Schadenfreiheitsklasse in der Autoversicherung lebenslang behalten - und für ein neues Auto lebenslang reaktivieren.

Unfallfreies Fahren zahlt sich in der Kfz-Versicherung aus. Je höher die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) eines Fahrers, desto niedriger seine Versicherungsbeiträge. Wer längere Zeit kein Auto besaß, dessen Schadenfreiheitsrabatt verfiel nach sieben Jahren. Wer dann wieder ein Auto anmeldete, musste in der SF-Klasse 1/2 beginnen. Ärgerlich, denn mit einem hohen Schadenfreiheitsrabatt lassen sich bei den Prämien für die Kfz-Versicherung mehrere Hundert Euro im Jahr sparen.

30 Prozent Ersparnis

Verbraucher, die nach längerer Unterbrechung wieder ein Auto versichern, sollten sich auch genau informieren, ob ihre frühere SF-Klasse anerkannt wird. Die Admiraldirekt erkennt die SF-Klasse zwölf Jahre lang an, Debeka und WGV übernehmen sie sogar unbegrenzt. Nur drei Anbieter im Test halten an der Sieben-Jahres-Regel fest.

Es kann sich lohnen, die Versicherung zunächst bei einem etwas teureren Anbieter abzuschließen, wenn dieser die SF-Klasse wieder aufleben lässt. »Nach einem Jahr können Autofahrer dann zum günstigsten Versicherer wechseln und ihre SF-Klasse mitnehmen«, sagt Finanztip-Expertin Annika Krempel. Schon mit einer recht niedrigen SF-Klasse können Kunden ein Drittel des Beitrages sparen. Mit der SF-Klasse 6 zahlt ein 32-jähriger Fahrer beim günstigsten Anbieter für die Vollkasko seines Golf VI 395 Euro. Muss er sich stattdessen wieder mit Schadenfreiheitsklasse 1/2 versichern, kostet das günstigste Angebot hingegen 578 Euro.

SF-Klasse schriftlich bestätigen

Versicherer rechnen alte Rabatte nur an, wenn sie die angegebene SF-Klasse noch nachprüfen können. Verbraucher sollten ihre Versicherungsnummer aufheben, rät Krempel. Da viele Unternehmen die Daten zu beendeten Verträgen nach zehn Jahren löschen, sollten sich Verbraucher zudem ihre SF-Klasse bei Kündigung ihrer Autoversicherung schriftlich bestätigen lassen. Dazu sind die Unternehmen nach § 5 des Pflichtversicherungsgesetzes verpflichtet. Viele Gesellschaften erkennen auch diesen Nachweis an. dpa/nd

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