Änderung des Volksgesetzes vertagt

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Die Unterbringung von Flüchtlingen auf dem Tempelhofer Feld wird vor Weihnachten nicht mehr spruchreif. Ursprünglich sollte die Änderung des Volksgesetzes, dass jede Bebauung verbietet, am 10. Dezember verabschiedet werden. Am vergangenen Donnerstag hatte das Abgeordnetenhaus eine Änderung des Volksgesetzes zum Tempelhofer Feld in die Ausschüsse überwiesen. Das Gesetz soll dahingehend geändert werden, dass künftig eine temporäre Bebauung des Feldes möglich wird.

Der Bauausschuss befasse sich am Mittwoch nicht mit dem Thema, sagte der stadtentwicklungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Stefan Evers. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hatte angekündigt, mit Experten und Bürgern noch einmal über die vier vorgeschlagenen Standorte für Flüchtlingsunterbringung sprechen zu wollen.

Um die Unterbringung von Flüchtlingen streiten indes nicht nur die Koalitionsfraktionen. Auch zwischen Bezirken und Senat knirscht es, seit alle zwölf Bezirke aufgefordert worden waren, weitere Turnhallen für die Unterbringung von Flüchtlingen zu benennen. Mittlerweile werden 33 Turnhallen in Berlin werden bereits als Notunterkünfte für Flüchtlinge genutzt - von ungefähr 1050 in der Stadt. Hinter der Debatte steht auch die Frage, wer die Verantwortung trägt, wenn Sportunterricht und Vereinstraining ausfallen. dpa/nd

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