Konten früherer ukrainischer Politiker unzulässig gesperrt
Luxemburg. Das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) hat Sanktionen gegen fünf ukrainische Politiker für nichtig erklärt, darunter die ehemaligen Regierungschefs Nikolai Asarow und Sergej Arbusow. Die EU habe hierfür keine ausreichenden Informationen gehabt, wie das EuG am Donnerstag in Luxemburg entschied. Anlässlich der Ukrainekrise hatte die EU 2014 die Gelder auf den Konten der fünf Politiker eingefroren. Grund war ein Brief der ukrainischen Staatsanwaltschaft, es gebe »Vorermittlungen« wegen der Veruntreuung öffentlicher Gelder. Wie nun das EuG entschied, reichen derart pauschale Informationen nicht aus, um das Einfrieren der Konten zu rechtfertigen. AFP/nd
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