Konten früherer ukrainischer Politiker unzulässig gesperrt
Luxemburg. Das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) hat Sanktionen gegen fünf ukrainische Politiker für nichtig erklärt, darunter die ehemaligen Regierungschefs Nikolai Asarow und Sergej Arbusow. Die EU habe hierfür keine ausreichenden Informationen gehabt, wie das EuG am Donnerstag in Luxemburg entschied. Anlässlich der Ukrainekrise hatte die EU 2014 die Gelder auf den Konten der fünf Politiker eingefroren. Grund war ein Brief der ukrainischen Staatsanwaltschaft, es gebe »Vorermittlungen« wegen der Veruntreuung öffentlicher Gelder. Wie nun das EuG entschied, reichen derart pauschale Informationen nicht aus, um das Einfrieren der Konten zu rechtfertigen. AFP/nd
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.