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Wer den Schaden zum zweiten Mal hat

Wenn eine Kfz-Versicherung einen Autoschaden reguliert und der Schaden behoben wird, dann muss der Geschädigte bei einem neuen Fall genau darlegen, was sich gegenüber der ersten Regulierung verändert hat. Darüber informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweisen auf ein Urteil des Amtsgerichts München vom 14. April 2011 (Az. 271 C 10327/10).

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Legende ohne Ende

Vor gut fünf Jahren wurde in Dresden die Automarke Melkus reanimiert - die Firma hat große Pläne

Harald Lachmann