Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

EuGH-Urteil stärkt Rechte homosexueller Partner bei der Altersversorgung

Zusatzversorgungsbezüge eines in Lebenspartnerschaft lebenden Partners, die niedriger sind als diejenigen, die bei bestehender Ehe gezahlt werden, können eine Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung darstellen. Mit dieser Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 10. Mai 2011 (Az. C-147/081) haben die obersten EU-Richter die Rechte gleichgeschlechtlicher Lebenspartner gestärkt, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben. Danach haben sie dieselben Ansprüche wie Eheleute.

Feige

Standpunkt von Ines Wallrodt

Die Wächterin

Angelika Nußberger / Neue Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Jenny Becker