Klagen gegen Billiglöhne lohnt sich. Das Dortmunder Arbeitsgericht hat einem Leiharbeiter aus Bochum rund 13 000 Euro an Lohnnachzahlungen zugesprochen. Der 52-jährige gelernte Klempner und Installateur hatte gegen seine ehemalige Leiharbeitsfirma auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit geklagt.
Karin Schulze Buschoff will mehr Absicherung für Selbstständige / Dr. Karin Schulze Buschoff ist Politikwissenschaftlerin und Expertin für Arbeits- und Sozialpolitik
Berliner GEW verlängert Kampagne in Jugend- und Sozialarbeitsbranche / Andreas Kraft ist Betriebsrat und Fachgruppenleiter für Kinder, Jugend und Sozialarbeit in der Bildungsgewerkschaft (GEW) Berlin