Vorsorge

EuGH-Urteil stärkt Rechte homosexueller Partner bei der Altersversorgung

Zusatzversorgungsbezüge eines in Lebenspartnerschaft lebenden Partners, die niedriger sind als diejenigen, die bei bestehender Ehe gezahlt werden, können eine Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung darstellen. Mit dieser Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 10. Mai 2011 (Az. C-147/081) haben die obersten EU-Richter die Rechte gleichgeschlechtlicher Lebenspartner gestärkt, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben. Danach haben sie dieselben Ansprüche wie Eheleute.

Der Weg aus dem Hamsterrad

Die Häuser des Müttergenesungswerks bieten in zahlreichen Regionen Deutschlands Auszeiten für Mütter an – doch die Zahl der Kuraufenthalte sinkt

Stephanie von Selchow, epd
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Obdachlos und Pflegefall

Nur in wenigen Regionen gibt es Heime für Menschen, die jahrelang auf der Straße lebten

Beatrice Blank, epd