Opposition kritisiert neues Strafgesetz
Die Oppositionsparteien im Abgeordnetenhaus planen einen gemeinsamen Änderungsantrag für das neue Berliner Strafvollzugsgesetz. Dies erklärten Vertreter der Linkspartei, der Grünen sowie der Piratenpartei am Mittwochabend in der Humboldt-Universität. Bisher galt in Berlin das 1976 beschlossene bundesweite Strafvollzugsgesetz. Der Senat kündigte an, 2016 ein eigenes Landesgesetz zu verabschieden. Das bisherige Konzept stößt jedoch auf Kritik. »Mir kommt der Entwurf unambitioniert vor. Der Status Quo wurde lediglich ins Gesetz geschrieben«, sagte Niklas Schrader, Referent für Recht der Linkspartei im Abgeordnetenhaus.
Die Oppositionsparteien fordern verschiedene Anpassungen: So soll der offene Vollzug in Zukunft als Regel für die Gefangenen angestrebt werden. Die Politiker wollen zudem die Arbeitspflicht in den Gefängnissen abschaffen und die Bezahlung für Häftlingsarbeit erhöhen. »Der Lohn befindet sich im Rahmen der Verfassungswidrigkeit«, sagte Schrader. Bei Besuchsrechten, Kommunikationsmöglichkeiten sowie bei dem Empfang von Paketen verlangen die Parteien eine Lockerung der Regeln, die bisher im Entwurf vorgesehen sind. Als zusätzlicher Strafvollzugsgrundsatz wird neben »Resozialisierung« eine »Familienorientierung« eingefordert. seb
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