Wer keinen neuen Tarif will, sollte widersprechen
Vorsicht bei Tele Columbus und PrimaCom Berlin
Unter dem Betreff »Einführung neues Produktportfolio« wird angekündigt, dass der aktuelle Internetvertrag der Kunden zu März auf einen neuen Tarif umgestellt wird, der im Einzelfall zwischen 24,99 Euro und 44,99 Euro kostet und laut Auskunft des Anbieters mit einer Steigerung der Bandbreite einhergehen soll.
Nach Ansicht der Verbraucherzentralen Berlin und Brandenburg ist diese Umstellung jedoch unzulässig. »Mit diesem Vorgehen umgehen die Anbieter ihre Pflicht, die Zustimmung der Verbraucher einzuholen«, so Jana Brockfeld, Juristin der Verbraucherzentrale Berlin.
In den vorliegenden Fällen sollen sich Preis und Leistung ändern, ohne dass sich die Kunden hierzu ausdrücklich äußern. Statt die Zustimmung der Verbraucher einzuholen, weisen die Unternehmen ihre Kunden nur darauf hin, dass sie der Umstellung innerhalb einer bestimmten Frist widersprechen können. »Hier wird das Zivilrecht einfach mal auf den Kopf gestellt«, ergänzt die Juristin Michèle Scherer von der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Das Vorgehen der beiden Anbieter irritiert die Verbraucherschützer, weil die Verbraucherzentrale Berlin bereits 2015 Tele Columbus gerichtlich abgemahnt hatte - ebenfalls wegen einer automatischen Tarifumstellung. Am 8. Juni wird das Landgericht Berlin über die Unterlassungsklage verhandeln. »Nach der neuerlichen Tarifumstellung hat die Verbraucherzentrale Berlin Tele Columbus nun ein zweites Mal und nun auch PrimaCom abgemahnt«, so Brockfeld.
»Wer die Tarifänderung nicht möchte und auf Nummer sicher gehen will, sollte dennoch widersprechen. Dazu reicht ein kurzes Schreiben an die Unternehmen, am besten per Einwurfeinschreiben«, erklärt Scherer.
Wer Hilfe beim Verfassen eines Widerrufs benötigt oder sonstige Fragen zu seinem Telekommunikationsvertrag hat, kann sich an die Verbraucherzentrale wenden.
Infos zu Beratungs- und Öffnungszeiten unter www.vzb.de (Brandenburg) und www.verbraucherzentrale-berlin.de.
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