Ministerium: »Polnische Lager« nicht härter als NS-Leugnung bestrafen
Warschau. Angesichts der Pläne des polnischen Justizministeriums, die Verwendung des Ausdrucks »polnische Lager« unter Strafe zu stellen, hat das Außenministerium nun eine Senkung der geplanten Strafen angemahnt. In einer Rechtsexpertise wurde vorgeschlagen, die vorgesehene maximale Freiheitsstrafe von fünf Jahren Haft auf drei Jahre zu senken, meldete die polnische Nachrichtenagentur PAP am Donnerstag. Nach Ansicht der Rechtsexperten des Außenministeriums sollte die überwiegend nachlässige und verkürzende Verwendung des Begriffs »polnische Lager« für deutsche Vernichtungslager im besetzten Polen während des Zweiten Weltkriegs nicht härter geahndet werden als die Leugnung des Holocaust und anderer nationalsozialistischer Verbrechen. Nach polnischem Strafrecht stehen darauf bis zu drei Jahre Haft. dpa/nd
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