Drei Monate pro Verfassungsklage

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Mainz. 3,0 Monate hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz im vergangenen Jahr durchschnittlich für eine abgeschlossene Verfassungsbeschwerde gebraucht. 2014 waren es 3,8 Monate und 2013 sogar 4,4 Monate gewesen. Das geht aus der Antwort des Justizministeriums auf eine Kleine Anfrage der CDU-Landtagsfraktion in Mainz hervor. Der Verfassungsgerichtshof (VGH) in Koblenz ist das höchste Gericht im Land. dpa/nd

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