Drei Monate pro Verfassungsklage
Mainz. 3,0 Monate hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz im vergangenen Jahr durchschnittlich für eine abgeschlossene Verfassungsbeschwerde gebraucht. 2014 waren es 3,8 Monate und 2013 sogar 4,4 Monate gewesen. Das geht aus der Antwort des Justizministeriums auf eine Kleine Anfrage der CDU-Landtagsfraktion in Mainz hervor. Der Verfassungsgerichtshof (VGH) in Koblenz ist das höchste Gericht im Land. dpa/nd
Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen
Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.