Gericht stärkt Rechte von Illegalisierten
Sozialleistungen für Roma-Familie angewiesen
Mainz. Illegal in Deutschland lebende Menschen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Sozialleistungen. In einem aktuellen Fall entschied das Sozialgericht Mainz zugunsten einer Familie aus Serbien. Der Landkreis Alzey-Worms wurde angewiesen, die Zahlungen zu leisten, obwohl das Ehepaar und seine beiden Kinder weder einen Asylantrag gestellt haben noch im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung sind. Zur Begründung führten die Richter aus, das Asylbewerberleistungsgesetz gelte auch für ausreisepflichtige Ausländer.
Die zur Roma-Minderheit gehörende Familie hatte in der Vergangenheit bereits einen abgelehnten Asylantrag gestellt, war zwischenzeitlich nach Serbien zurückgekehrt und ein zweites Mal in die Bundesrepublik eingereist. Dort hatten das Ehepaar und seine Kinder in der Illegalität gelebt. Im Frühjahr 2016 wandte sich die Ehefrau wegen Komplikationen bei einer weiteren Schwangerschaft mit der Bitte um medizinische und psychiatrische Hilfe an die Behörden ihres faktischen Wohnortes. Dort beantragte sie wegen Reiseunfähigkeit eine Aufenthaltserlaubnis. Dieser Antrag wurde zunächst ebenso wie die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts abgelehnt.
Während Unterstützer der mittellosen Eheleute noch über Hilfen verhandelten, musste die Ehefrau für einen Schwangerschaftsabbruch in ein Krankenhaus gebracht werden. Später unternahm sie einen Suizidversuch. epd/nd
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