Strafe für OB nach Baumfällaktion reduziert
Grimma. Im Justizstreit um eine Baumfällaktion in Grimma hat der Oberbürgermeister der sächsischen Stadt, Matthias Berger, eine geringere Geldstrafe erreicht. Das Landgericht Leipzig entschied in zweiter Instanz, dass der Stadtchef knapp 8000 Euro zahlen muss, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. Das Amtsgericht Grimma hatte Berger voriges Jahr zur Zahlung von 10 500 Euro verurteilt. Dagegen hatte er Berufung eingelegt. Berger hatte nach dem zweiten schweren Hochwasser in Grimma ohne Genehmigung das Abholzen von 6300 Quadratmetern geschützten Waldes veranlasst. Er war daraufhin wegen leichtfertiger Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete schuldig gesprochen worden. Gegen den Schuldspruch war er nicht vorgegangen, sondern nur gegen die Höhe der Geldstrafe. dpa/nd
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