Griechische Asylrichter: Türkei kein sicherer Drittstaat

Bereits 35 abgebrochene Abschiebungen / Umsetzung des umstrittenen EU-Flüchtlingspakts gerät ins Stocken

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Athen. Die Umsetzung des umstrittenen Flüchtlingspakts der EU mit der Türkei kommt auf den griechischen Inseln ins Stocken. Geflüchtete können nicht im von europäischen Regierungen gewünschten Umfange in die Türkei zurückgebracht werden, weil zahlreiche Asylrichter das Nachbarland nicht als sicheren Drittstaat einstufen.

Bislang hätten Asylrichter in 35 Fällen die Türkei als nicht sicheres Drittland eingestuft. Die Schutzsuchenden hätten Asyl in Griechenland bekommen und könnten damit nicht mehr in die Türkei zurückgeschickt werden, berichtete am Mittwoch die Athener Zeitung »Kathimerini«.

Auf den Ägäisinseln harren zurzeit mehr als 8000 Schutzsuchende aus. Wie es aus Kreisen der Küstenwache hieß, sollten am Mittwoch rund 30 Migranten in die Türkei abgeschoben werden.

Der EU-Türkei-Flüchtlingspakt sieht vor, dass alle Geflüchteten, die nach dem 20. März 2016 aus der Türkei zu den griechischen Inseln übergesetzt haben, in die Türkei zurückgeschickt werden können. Zuvor können sie einen Asylantrag in Griechenland stellen, der aber aufgrund mangelnden Personals oft nicht rechtzeitig bearbeitet werden kann. dpa/nd

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