NRW beschließt 2,5-Prozent-Hürde

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Düsseldorf. Nordrhein-Westfalen führt wieder eine Sperrklausel gegen Splittergruppen bei Kommunalwahlen ein. Ab sofort müssen Parteien und Wählervereinigungen mindestens 2,5 Prozent der Stimmen holen, um in die Räte und Kreistage einziehen zu können. Eine solche Änderung der Landesverfassung beschloss am Freitag der Düsseldorfer Landtag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen sowie der CDU-Opposition. Die Piraten sprachen von einem »Demokratieabbaugesetz« und kündigten eine Verfassungsklage an. Die FDP enthielt sich. 1999 hatte das Landesverfassungsgericht die damalige Fünf-Prozent-Sperrklausel bei Kommunalwahlen gekippt. Seitdem kam es in den Räten und Kreistagen zu einer zunehmenden Zersplitterung mit teilweise mehr als zehn verschiedenen Parteien und Gruppierungen. SPD, CDU und Grüne sehen die Arbeitsfähigkeit der Parlamente dadurch gefährdet. NRW-Kommunalminister Ralf Jäger (SPD) sagte, die 2,5-Prozent-Hürde sei eine moderate, verfassungskonforme Grenze, der das Parlament guten Gewissens zustimmen könne. Der CDU-Abgeordnete Ralf Nettelstroth betonte, das Engagement der über 20 000 ehrenamtlichen Ratsmitglieder sei vielerorts in Marathonsitzungen überstrapaziert worden. dpa/nd

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