Konto als Basis für alles

Ab Samstag müssen Banken hierzulande die EU-Zahlungskontenrichtlinie umsetzen

  • Grit Gernhardt
  • Lesedauer: 4 Min.
Ob Flüchtling oder obdachlos - wer sich rechtmäßig in der EU aufhält, soll künftig ein Konto bekommen können. Viele Banken beugen sich der Neuregelung aber nur zähneknirschend.

Ein Leben ohne Konto ist schwierig bis unmöglich - davon können Obdachlose, Flüchtlinge und verschuldete Menschen ein Lied singen. Kaum ein Arbeitgeber, der bereit ist, den Lohn in bar auszuhändigen; kaum ein Vermieter, der eine Wohnung ohne Angabe der Kontonummer vergibt. Auch wer Rechnungen zahlen will, bekommt Probleme, wenn er keine Möglichkeit hat, die Summe zu überweisen. Für kontolose Menschen - in Deutschland rund eine Million - ist aber Besserung in Sicht. Nachdem die freiwillige Selbstverpflichtung der Privatbanken, ein sogenanntes Jedermann-Konto einzurichten, nach über 20 Jahren als gescheitert angesehen werden muss, hat die Koalition das Problem gesetzlich geregelt.

Allerdings auch erst auf Druck aus Brüssel: 2014 wurde die EU-Zahlungskontenrichtlinie beschlossen, die in den Mitgliedstaaten bis zum 18. September 2016 umgesetzt werden muss. Dass die bundesdeutsche Regelung bereits am Samstag in Kraft tritt und damit drei Monate früher als aus Brüssel vorgegeben, ist aber kein richtig großer Wurf, zumal noch etliche Detailfragen offen sind.

Jahrelang hatten sich vor allem die Großbanken gegen das Jedermann-Konto, das nun meist unter den Namen Basis- oder Guthabenkonto angeboten wird, gewehrt. Vielen Kunden wurde es verweigert - aus oft fadenscheinigen Gründen. Zudem verwiesen die Banken darauf, dass kriminelle Handlungen durch Jedermann-Konten erleichtert werden könnten. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) dagegen hat bereits vor vier Jahren mit einer Selbstverpflichtung ernst gemacht - laut Aussage von Pressesprecher Alexander von Schmettow bieten alle 409 Sparkassen des Verbandes ein Bürgerkonto an, das die EU-Kriterien erfüllt. Rund 250 000 Flüchtlinge profitierten bereits davon. »Wir müssen uns von allen am wenigsten umstellen«, lautet sein Fazit gegenüber »nd«.

Andere Banken dagegen müssen nach dem Willen des Gesetzgebers ihre Verweigerungshaltung aufgeben. Es bestehe »dringender Handlungsbedarf«, heißt es in der Verordnung. Wer kein Konto besitze und nicht am Zahlungsverkehr teilnehmen könne, sei sozial und wirtschaftlich ausgegrenzt, erklärte auch das Bundesfinanzministerium. Deshalb gibt es nun einen Rechtsanspruch - verweigert eine Bank die Kontoeröffnung, kann der Kunde sich an eine Schlichtungsstelle oder ein Zivilgericht wenden.

Das Basiskonto bietet aber keine vollständige Gleichstellung mit anderen Konten. So ist eine Überziehung ausgeschlossen. Geld einzahlen, abheben oder überweisen soll dagegen problemlos möglich sein. Manche Institute bieten auch eine Girocard an, mit der Einkäufe bezahlt werden können, solange noch Geld auf dem Konto ist.

Die Kosten für das Basiskonto sind nicht gesetzlich geregelt, die Banken können sie im Rahmen der üblichen Preisspanne bestimmen. Das war im Vorfeld ein Kritikpunkt von Verbraucherschützern. Wer auf der Straße lebt oder überschuldet ist, werde kaum zehn Euro Kontoführungsgebühr monatlich zahlen können. Inzwischen hofft der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), Klaus Müller, auf eine positive Wirkung: »Die Kreditwirtschaft ist nun in der Verantwortung, ihre bisherigen oft zu teuren Jedermann-Konten in Basiskonten umzuwandeln.« So müssten Kreditinstitute Kontomodelle passend zum Nutzerverhalten anbieten. Das könnte allen zugute kommen.

Die Konditionen für Basiskonten zu finden, ist derzeit noch schwierig, obwohl das Gesetz die Offenlegung von Kontogebühren verlangt. Auf den Webseiten der Deutschen Bank, des Volks- und Raiffeisenbankenverbandes, der Commerzbank und der Santander Consumer Bank sucht man dennoch vergeblich. Bei der Postbank taucht das Basiskonto dagegen als Angebot für Privatkunden auf. Es kostet 5,90 Euro im Monat, die dazugehörige Girocard kann nicht für bargeldloses Bezahlen verwendet werden.

Bei den Sparkassen ist keine allgemeine Aussage möglich, wegen der Eigenständigkeit der Institute gibt es verschiedene Angebote. DSGV-Sprecher von Schmettow sagte, man gebe zwar Vorschläge für die Verbandsmitglieder heraus, eine gemeinsame Preisgestaltung sei aber aus kartellrechtlichen Gründen nicht möglich.

Die Commerzbank bestätigte dem »nd«, dass sie das Basiskonto zum Stichtag einführen werde. Es »enthält alle grundlegenden Zahlungsverkehrsfunktionen und kostet pauschal 6,90 Euro p. Monat. Der Kunde erhält auch eine kostenlose Girocard, mit welcher er innerhalb seines Guthabens Verfügungen/Bezahlvorgänge vornehmen kann«, sagte ein Sprecher der Commerzbank Berlin.

Das geringste Interesse am Thema zeigte die Deutsche Bank. Man werde das Konto zum Stichtag einführen und dann auch die Konditionen bekanntgeben, hieß es auf nd-Nachfrage.

Ungeklärt sind die genauen Voraussetzungen für eine Kontoeröffnung. Grundsätzliche Bedingung ist laut dem Zahlungskontengesetz der »rechtmäßige Aufenthalt natürlicher Personen, einschließlich Personen ohne festen Wohnsitz, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union aufgrund des Unionsrechts oder aufgrund nationalen Rechts sowie der rechtmäßige Aufenthalt Asylsuchender« und Geduldeter. Wie der Status nachgewiesen werden soll, ist unklar: »Mit welchen Legitimationspapieren sich Flüchtlinge nach Inkrafttreten des Gesetzes legitimieren können, wird in der Identitätsprüfverordnung festgelegt«, sagte der Commerzbank-Sprecher. Diese Verordnung sei aber frühestens für September angedacht.

Auch der vzbv fordert die Bundesregierung auf, Rechtssicherheit herzustellen. »Die derzeitige unklare Rechtslage erschwert es schätzungsweise 450 000 Flüchtlingen, ein Basiskonto zu eröffnen. Ein Konto ist ein wichtiger Schritt in Richtung Integration«, sagte vzbv-Chef Müller.

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