Baulärm ist Grund für Mietminderung

  • Lesedauer: 1 Min.

Das Landgericht Berlin hat einer Mieterin Recht gegeben, die wegen Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück eine Mietminderung verlangt hat. Eine Rückzahlung von 950 Euro wegen der Belästigung durch Lärm, Staub und Erschütterungen sei gerechtfertigt, urteilten die Richter (Az: 67 S 76/16). Das entspricht gut 20 Prozent der während der Bauarbeiten gezahlten Miete, heißt es in einer Mitteilung der Berliner Zivilgerichte am Freitag. Zwischen 2013 und 2015 waren auf dem Nachbargrundstück der Frau eine Tiefgarage und ein Gebäude errichtet worden. Als die Mieterin im Jahr 2000 den Mietvertrag für ihre Wohnung in Mitte abschloss, hatte sich dort noch eine mit Bäumen bewachsene Baulücke befunden. dpa/nd

Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Dank der Unterstützung unserer Community können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen

Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.

- Anzeige -
- Anzeige -