Baulärm ist Grund für Mietminderung

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Das Landgericht Berlin hat einer Mieterin Recht gegeben, die wegen Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück eine Mietminderung verlangt hat. Eine Rückzahlung von 950 Euro wegen der Belästigung durch Lärm, Staub und Erschütterungen sei gerechtfertigt, urteilten die Richter (Az: 67 S 76/16). Das entspricht gut 20 Prozent der während der Bauarbeiten gezahlten Miete, heißt es in einer Mitteilung der Berliner Zivilgerichte am Freitag. Zwischen 2013 und 2015 waren auf dem Nachbargrundstück der Frau eine Tiefgarage und ein Gebäude errichtet worden. Als die Mieterin im Jahr 2000 den Mietvertrag für ihre Wohnung in Mitte abschloss, hatte sich dort noch eine mit Bäumen bewachsene Baulücke befunden. dpa/nd

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