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Fragen und Antworten zur Kommission

  • Lesedauer: 2 Min.

Was ist die Mindestlohnkommission?

Das Gremium wurde von der Bundesregierung eingesetzt. Zentrale Aufgabe ist es, alle zwei Jahre eine Empfehlung zur künftigen Höhe des Mindestlohns abzugeben.

Wer sitzt in der Kommission?

Insgesamt sind es neun Mitglieder: drei von den Unternehmern entsandte Vertreter, drei Gewerkschafter, ein Vorsitzender und zwei Wissenschaftler. Für die Gewerkschaften sind IG-BAU-Chef Robert Feiger, DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell und die Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten, Michaela Rosenberger, dabei. Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA), Reinhard Göhner, die Hauptgeschäftsführerin der Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss, Valerie Holsboer, und der Geschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, Karl-Sebastian Schulte, vertreten die Unternehmerseite. Den Vorsitz der Kommission hat auf gemeinsamen Vorschlag von Gewerkschaften und Arbeitgebern Jan Zilius inne, der früher Justitiar der IG BCE war und später unter anderem Arbeitsdirektor bei RWE. Wissenschaftliche Mitglieder sind der Präsident des Münchner Ifo-Instituts, Clemens Fuest, sowie die Vize-Direktorin des Instituts Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen, Claudia Weinkopf.

Wie entscheidet die Kommission?

Stimmberechtigt sind zunächst nur die sechs Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter. Kommt so keine Mehrheit zustande, macht der Vorsitzende einen Vermittlungsvorschlag. Wenn es auch danach bei einem Patt bleibt, entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Die beiden Wissenschaftler dürfen nicht mit abstimmen, sondern nur beraten. Die Kommission muss ihren Beschluss schriftlich begründen. Ihre Beratungen sind nicht öffentlich.

Wie wird der neue Mindestlohn Gesetz?

Die Bundesregierung beschließt dazu eine Rechtsverordnung auf Basis der Kommissionsempfehlung. Vorher haben Organisationen und Verbände Gelegenheit zur Stellungnahme. AFP/nd

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