FPÖ: Wahlrecht wurde vielfach verletzt
Wien. Gut eine Woche vor dem geplanten Amtsantritt des neuen österreichischen Bundespräsidenten hat der Verfassungsgerichtshof in Wien das Verfahren um die Gültigkeit der Wahl fortgesetzt. Dabei haben die Anwälte der rechten FPÖ ihre Anfechtung der Wahl erneut mit den massiven formalen Mängeln bei der Auszählung der Briefwahlstimmen begründet. »Die Fehler gehen sowohl von der Zahl als auch vom Gewicht über das hinaus, was ein Rechtsstaat bei Wahlen akzeptieren kann«, sagte Anwalt Michael Rohregger. So seien 573 000 Briefwahlstimmen nicht vorschriftsmäßig aufbewahrt worden. Der Leiter der Bundeswahlbehörde, Robert Stein, sagte, die Aussagen der bisher 67 Zeugen hätten bei ihm »Erstaunen über fehlendes Unrechtsbewusstsein« in einzelnen Bezirkswahlbehörden ausgelöst. Die Vertreterin des designierten Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen erklärte, die Vorgänge hätten keinen Einfluss auf das Wahlergebnis gehabt. dpa/nd
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.