FPÖ: Wahlrecht wurde vielfach verletzt

  • Lesedauer: 1 Min.

Wien. Gut eine Woche vor dem geplanten Amtsantritt des neuen österreichischen Bundespräsidenten hat der Verfassungsgerichtshof in Wien das Verfahren um die Gültigkeit der Wahl fortgesetzt. Dabei haben die Anwälte der rechten FPÖ ihre Anfechtung der Wahl erneut mit den massiven formalen Mängeln bei der Auszählung der Briefwahlstimmen begründet. »Die Fehler gehen sowohl von der Zahl als auch vom Gewicht über das hinaus, was ein Rechtsstaat bei Wahlen akzeptieren kann«, sagte Anwalt Michael Rohregger. So seien 573 000 Briefwahlstimmen nicht vorschriftsmäßig aufbewahrt worden. Der Leiter der Bundeswahlbehörde, Robert Stein, sagte, die Aussagen der bisher 67 Zeugen hätten bei ihm »Erstaunen über fehlendes Unrechtsbewusstsein« in einzelnen Bezirkswahlbehörden ausgelöst. Die Vertreterin des designierten Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen erklärte, die Vorgänge hätten keinen Einfluss auf das Wahlergebnis gehabt. dpa/nd

Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen

Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.

- Anzeige -
- Anzeige -