EU-Kommission prüft Steuervorteile für Häfen
Brüssel. Die EU-Kommission nimmt Steuervorteile für französische und belgische Häfen unter die Lupe. Die Befreiung von der Körperschaftssteuer sei als staatliche Beihilfe einzustufen, teilten die Wettbewerbshüter am Freitag mit. Sie wollen prüfen, ob Frankreich und Belgien gegen EU-Recht verstoßen, indem sie ihren Häfen möglicherweise einen Vorteil gegenüber Wettbewerbern in anderen EU-Staaten gewähren. In Frankreich profitieren laut EU-Kommission die meisten Häfen von der Steuerbefreiung. In Belgien sind unter anderem Antwerpen, Brügge, Brüssel und Ostende betroffen. Die EU-Kommission hatte Frankreich und Belgien Anfang 2016 aufgefordert, die Steuerprivilegien für Häfen abzuschaffen, was beide ablehnten. dpa/nd
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.