Werbung

EU-Kommission prüft Steuervorteile für Häfen

  • Lesedauer: 1 Min.

Brüssel. Die EU-Kommission nimmt Steuervorteile für französische und belgische Häfen unter die Lupe. Die Befreiung von der Körperschaftssteuer sei als staatliche Beihilfe einzustufen, teilten die Wettbewerbshüter am Freitag mit. Sie wollen prüfen, ob Frankreich und Belgien gegen EU-Recht verstoßen, indem sie ihren Häfen möglicherweise einen Vorteil gegenüber Wettbewerbern in anderen EU-Staaten gewähren. In Frankreich profitieren laut EU-Kommission die meisten Häfen von der Steuerbefreiung. In Belgien sind unter anderem Antwerpen, Brügge, Brüssel und Ostende betroffen. Die EU-Kommission hatte Frankreich und Belgien Anfang 2016 aufgefordert, die Steuerprivilegien für Häfen abzuschaffen, was beide ablehnten. dpa/nd

Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Dank der Unterstützung unserer Community können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen

Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.