Besson klaute für »Lockout« bei Carpenter

Schadensersatzzahlung

  • Lesedauer: 2 Min.

Wegen eines Plagiats ist der französische Starregisseur und -produzent Luc Besson mit seiner Firma Europacorp zu 465 000 Euro Schadensersatz verurteilt worden. Das Pariser Berufungsgericht sah es als erwiesen an, dass der Europacorp-Film »Lockout« von 2012 übermäßig viele inhaltliche Parallelen zu John Carpenters Kultfilm »Die Klapperschlange« aus dem Jahr 1981 aufweist. Das bereits im Juni gesprochene Urteil wurde am Freitag vom Sender BFM Business publik gemacht.

Im Science-Fiction-Film »Lockout« übernehmen meuternde Häftlinge im Jahr 2079 die Kontrolle über ein Weltraumgefängnis, das gerade von der Tochter des US-Präsidenten besucht wird. Ein früherer CIA-Agent wird losgeschickt, um die junge Frau zu retten.

In dem düsteren Zukunftsthriller »Die Klapperschlange« ist Manhattan in ein Hochsicherheitsgefängnis verwandelt worden. Dort bringen Häftlinge den US-Präsidenten in ihre Gewalt. Ein früherer Elitesoldat soll den Präsidenten binnen eines Tages finden und in Sicherheit bringen.

In erster Instanz wurden Besson und seine Produktionsfirma bereits im vergangenen Jahr zu Schadensersatz verurteilt, damals nur zu 85 000 Euro. Dagegen legte Europacorp Berufung ein und unterlag nun.

Das Pariser Berufungsgericht setzte den Schadensersatz zudem viel höher an als die erste Instanz. Gezahlt werden müssen die 465 000 Euro an den Regisseur Carpenter, seinen Drehbuch-Koautor Nick Castle und die Firma Studiocanal, welche die Rechte an »Die Klapperschlange« hält. AFP

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