Grüne klagen in Mitte auf Neuauszählung

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Noch vor Verkündung des amtlichen Endergebnisses der Abgeordnetenhauswahl am 5. Oktober fechten die Grünen das vorläufige Ergebnis gerichtlich an. Die Anwaltskanzlei Müller, Müller und Rößner reichte vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes einen Antrag auf eine Einstweilige Anordnung ein, um eine Neuauszählung der Erststimmen im Wahlkreis 3 in Mitte zu erreichen. Hintergrund sei das sehr knappe vorläufige Wahlergebnis dort, teilte die Kanzlei mit. Nach einem Bericht des »Tagesspiegel« könnte eine Neuauszählung erhebliche Folgen auch für andere Parteien durch den Wegfall bisheriger Überhangmandate haben.

Den Wahlkreis 3 hatte der SPD-Direktkandidat Thomas Isenberg für sich entschieden, mit nur sechs Stimmen Vorsprung vor dem Grünen-Mitbewerber Tilo Siewer. Bei einer späteren Teilnachzählung der Stimmen in vier Stimmbezirken seien dann erhebliche Auszählungsfehler festgestellt worden, erklärte Rechtsanwalt Müller. Dennoch habe es der Bezirkswahlausschuss abgelehnt, den ganzen Wahlkreis neu auszuzählen. »Unseren Mandanten geht es nicht darum, eine Wahlniederlage nicht anzuerkennen, sondern allein darum, die berechtigten Zweifel für alle Beteiligten dauerhaft auszuräumen«, betonte Müller.

Sollte das Direktmandat nicht an die SPD, sondern an die Grünen fallen, könnten bisherige Überhangmandate wegfallen. Diese entstehen, wenn eine Partei in einem Bezirk mehr Direktmandate erringt, als ihr aufgrund der Zweitstimmen zustehen. Zum Ausgleich erhalten auch andere Parteien ein zusätzliches Mandat, damit ihrem Wahlergebnis entsprechend vertreten sind.

Verlöre Isenberg sein Direktmandat, und zöge der Grüne Siewer ins Parlament ein, so würde sich laut »Tagesspiegel« das Abgeordnetenhaus von 160 auf 156 Abgeordnete verkleinern. Die Grünen verlören zwei Mandate, die CDU und die AfD jeweils eines. Nicht ins Parlament kämen Sven Rissmann (CDU), Hanno Bachmann (AfD) sowie Sabine Bangert und Stefan Ziller (beide Grüne). dpa/nd

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