Steuer-CD rechtmäßige Grundlage für Ermittlung

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Straßburg. Eine gestohlene Steuer-CD darf Grundlage für strafrechtliche Ermittlungen sein. Damit wies der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Donnerstag die Beschwerde eines Ehepaars gegen Deutschland wegen Verstoßes gegen das Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre ab. Ein Gericht hatte im April 2008 eine Hausdurchsuchung angeordnet. Grundlage war eine CD mit Datensätzen von rund 800 Kunden, die ein Ex-Angestellter der Liechtensteiner LGT-Bank illegal kopiert und an den Bundesnachrichtendienst verkauft hatte. Die deutsche Justiz ermittelte wegen Steuerhinterziehung in Höhe von fast 100 000 Euro. Die Kläger sagten, der Durchsuchungsbefehl habe auf einer gestohlenen Datei beruht. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Klage abgelehnt. Dem schloss sich der EGMR an. Zwar habe die Hausdurchsuchung die Privatsphäre der Kläger verletzt, aber ein legitimes Ziel verfolgt. Steuerhinterziehung sei eine schwerwiegende Straftat. Sie schränke die Möglichkeit des Staates ein, »im kollektiven Interesse zu handeln«. Insofern habe die deutsche Justiz den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt. Das Ehepaar kann Beschwerde gegen das Urteil einlegen. AFP/nd

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