Werbung

Gericht prüft bayerische Volksbefragungen

  • Lesedauer: 1 Min.

München. Die 2015 in Bayern eingeführten unverbindlichen Volksbefragungen kommen nächste Woche auf den richterlichen Prüfstand. SPD und Grüne im Landtag halten Befragungen über Vorhaben mit landesweiter Bedeutung für verfassungswidrig. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof verhandelt nach Mitteilung vom Montag am 24. Oktober über die Klagen der beiden Oppositionsparteien. Konkret geht es darum, ob die Änderung des Landeswahlgesetzes zur Durchführung von Volksbefragungen mit der Verfassung vereinbar ist. SPD und Grüne sind der Auffassung, das Gesetz stärke die Stellung des Ministerpräsidenten über das in der Verfassung vorgesehene Maß hinaus. Zudem fehle das Recht von Minderheiten, Initiativen für Volksbefragungen zu ergreifen. dpa/nd

Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln

Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.