Gericht prüft bayerische Volksbefragungen
München. Die 2015 in Bayern eingeführten unverbindlichen Volksbefragungen kommen nächste Woche auf den richterlichen Prüfstand. SPD und Grüne im Landtag halten Befragungen über Vorhaben mit landesweiter Bedeutung für verfassungswidrig. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof verhandelt nach Mitteilung vom Montag am 24. Oktober über die Klagen der beiden Oppositionsparteien. Konkret geht es darum, ob die Änderung des Landeswahlgesetzes zur Durchführung von Volksbefragungen mit der Verfassung vereinbar ist. SPD und Grüne sind der Auffassung, das Gesetz stärke die Stellung des Ministerpräsidenten über das in der Verfassung vorgesehene Maß hinaus. Zudem fehle das Recht von Minderheiten, Initiativen für Volksbefragungen zu ergreifen. dpa/nd
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