Bayern will strengen Karfreitagsschutz trotz BVG-Urteil beibehalten

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München. Trotz der Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht schließt Bayerns Staatsregierung eine Änderung des Feiertagsrechts zum ausnahmslosen Schutz des Karfreitags in Bayern aus. Auch in Zukunft werde der Freitag vor Ostern als besonders stiller Tag bestmöglich geschützt, sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Montag in München. »Der Gesetzgeber kann

das Ausmaß des Feiertagsschutzes gesetzlich ausgestalten. Insoweit steht es ihm frei, für bestimmte Tage einen über die bloße Arbeitsruhe hinausgehenden äußere Ruhe- und Stille-Schutz zu

schaffen.« Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende November die bisherige Praxis des ausnahmslosen Schutzes des Karfreitags in Bayern für verfassungswidrig erklärt. Zwar dürfe der Karfreitag als »stiller Tag« besonders geschützt werden. Jede Befreiungsmöglichkeit von vorneherein auszuschließen, sei aber unverhältnismäßig, urteilten die Richter (Az. 1 BvR 458/10). Sie gaben damit der Verfassungsbeschwerde des Bundes für Geistesfreiheit statt. dpa/nd

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