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Thüringen: Regierung klagt nicht auf jeden Fall in Sachen Gebietsreform

  • Lesedauer: 1 Min.

Erfurt. Thüringens rot-rot-grüne Landesregierung will sich Rat von außerhalb einholen, ob sie gegen das Volksbegehren gegen die umstrittene Gebietsreform klagen soll. Das Kabinett habe beschlossen, eine externe Hilfe in Anspruch zu nehmen, erklärte Ministerpräsident Bodo Ramelow (LINKE) am Dienstag in Erfurt. Damit solle etwa die Frage geklärt werden, ob eine Normenkontrollklage überhaupt angemessen sein könnte. »Wir haben uns dazu heute nicht verständigt, weil die Prüfung des Landtags noch nicht abgeschlossen ist«, sagte Ramelow. Landtagspräsident Christian Carius prüft derzeit, ob er das Volksbegehren zulässt. Ramelow rechnet noch in dieser Woche mit einer Antwort aus dem Landtag. Nach seinen Angaben hat die Landesregierung danach vier Wochen Zeit, um das Landesverfassungsgericht anzurufen. dpa/nd

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