Sachsen-Anhalt schreibt Flüchtlingen Wohnsitz vor
Magdeburg. Die lange angekündigte Wohnsitzauflage für Geflüchtete soll ab Mitte Januar gelten. Alle Flüchtlinge, die nach dem Stichtag anerkannt werden, bekommen eine Auflage, in welcher der drei kreisfreien Städte oder in welchem Landkreis sie wohnen müssen, teilte das Innenministerium auf Anfrage mit. Die Kommunen könnten ihrerseits passgenau eine Gemeinde als Wohnort vorschreiben. Wer bereits einen Wohnsitz hat, muss jedoch nicht umziehen. Mit der Zuweisung sollen die Integrationschancen verbessert werden, wie Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) sagte. Die Flüchtlinge werden demnach anteilig zur Zahl der Einwohner verteilt. Auch die Zahl verfügbarer Arbeits- und Ausbildungsplätze werde berücksichtigt. dpa/nd
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