Schwierige Verhältnisse

Novelle Urheberrecht

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Die Beziehungen von Urhebern und den Verwertern ihrer Werke werden neu geregelt. Der Bundestag verabschiedete am späten Donnerstagabend mit den Stimmen von Union und SPD das neue Urhebervertragsrecht. Die Bundesregierung will damit für eine gerechtere Bezahlung von Künstlern und Kreativen sorgen. Opposition, Verlegerverbände und Gewerkschaften begrüßten die Reform zwar grundsätzlich, sehen aber noch Nachbesserungsbedarf.

Das Urhebervertragsrecht regelt die Verträge zwischen Künstlern und Kreativen mit den Verwertern ihrer Werke, also etwa Verlagen, Produktionsfirmen oder Musiklabels. Urheber, die einem Verwerter ein exklusives Nutzungsrecht eingeräumt haben, sollen ihr Werk künftig nach Ablauf von zehn Jahren auch anderen Verwertern anbieten dürfen.

Die Reform regelt zudem den Anspruch der Verwerter neu, an der sogenannten Kopierabgabe beteiligt zu werden. Verwertungsgesellschaften wie die VG Wort oder die GEMA erheben von Bibliotheken, Kopiergeräteherstellern oder auch PC- und Druckerherstellern eine »angemessene« Abgabe. Bislang waren die Einnahmen pauschal zwischen Urhebern und Verwertern geteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte im April geurteilt, dass die Einnahmen allein den Urhebern zustehen. Das neue Gesetz sieht nun wieder eine Beteiligung der Verwerter vor, wenn der einzelne Urheber der Beteiligung zustimmt. Gerade kleinere Unternehmen wie regionale Zeitungsverlage hatten betont, auf die Einnahmen angewiesen zu sein. epd/nd

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