Verfassungsbeschwerde zu Inklusion gescheitert

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Münster. Mehr als 50 Kommunen in Nordrhein-Westfalen sind mit einer Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen der schulischen Inklusion gescheitert. Das Schulrechtsänderungsgesetz, mit dem die inklusive Bildung in allgemeinen Schulen eingeführt wurde, verletzte nicht die gemeindliche Selbstverwaltung, erklärte der Verfassungsgerichtshof NRW in Münster am Dienstag. Die Kommunen hatten vor allem die finanziellen Belastungen bei der Umsetzung des gemeinsamen Unterrichts für behinderte und nicht behinderte Kinder kritisiert. Landesschulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) begrüßte die Entscheidung. epd/nd

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