Verfassungsbeschwerde zu Inklusion gescheitert
Münster. Mehr als 50 Kommunen in Nordrhein-Westfalen sind mit einer Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen der schulischen Inklusion gescheitert. Das Schulrechtsänderungsgesetz, mit dem die inklusive Bildung in allgemeinen Schulen eingeführt wurde, verletzte nicht die gemeindliche Selbstverwaltung, erklärte der Verfassungsgerichtshof NRW in Münster am Dienstag. Die Kommunen hatten vor allem die finanziellen Belastungen bei der Umsetzung des gemeinsamen Unterrichts für behinderte und nicht behinderte Kinder kritisiert. Landesschulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) begrüßte die Entscheidung. epd/nd
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
Linken, unabhängigen Journalismus stärken!
Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.
Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.