Verfassungsklage wegen Überleitung von DDR-Renten erfolglos
Karlsruhe. Eine Verfassungsbeschwerde gegen die gängige Praxis bei der Übertragung von DDR-Renten im Zuge der Wiedervereinigung ist gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Klage eines Betroffenen schon aus formalen Gründen nicht zur Entscheidung an, wie es am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Wer in den Westen übersiedelte und deshalb seine Rentenansprüche in der DDR verlor, wurde im Rentensystem ursprünglich so behandelt, als ob er die ganze Zeit in der Bundesrepublik gelebt hätte. Nach dem Fall der Mauer wurde diese Praxis auf Menschen beschränkt, die vor dem 1. Januar 1937 geboren waren. Für alle Jüngeren gibt es neue, allgemeine Regeln für die Überleitung, die sich an den tatsächlich in der DDR eingezahlten Beiträgen orientieren. Der Kläger wollte seine finanziellen Nachteile dadurch nicht hinnehmen. Dem Karlsruher Beschluss zufolge gibt es auf die ursprünglich höhere Rente aber keinen geschützten Anspruch, weil sie nie auf Eigenleistung beruhte. dpa/nd
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