Keine Hilfe für Ost-Rentner
LINKE scheitert im Bundestag mit Anträgen
Seit mehr als zwei Jahrzehnten versucht die LINKE, vormals PDS, eine Lösung für die bei der Rentenüberleitung benachteiligten DDR-Bürger zu erwirken. Am Donnerstag war es wieder einmal soweit. Da diskutierte der Bundestag zwei Anträge der Linksfraktion, die sich auf zwei Betroffenengruppen konzentrierten. »Wir haben uns bewusst für Ost-Krankenschwestern und die Beschäftigten in der Braunkohleveredlung entschieden, weil man hier unkompliziert Gerechtigkeitslücken schließen könnte«, erklärte Susanne Karawanskij, die Ost-Koordinatorin der Linksfraktion, gegenüber »neues deutschland«. Das gilt insbesondere für die Bergleute aus der DDR-Kohleveredlung, die trotz anderslautender Zusicherungen seit 1997 nicht mehr ohne Abschlag vorzeitig in Rente gehen können. »Hier müsste in den entsprechenden Paragrafen 238 des Sozialgesetzbuches VI nur ein Halbsatz eingefügt werden«, so Karawanskij.
Auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitswesens der DDR, die tausendfach von Altersarmut betroffen sind, könnte der Gesetzgeber unkompliziert helfen: Hier müsste bei der Berechnung der Rente einfach ein Steigerungsbetrag von 1,5 berücksichtigt werden, wie es bis 1997 üblich war. Beide Anträge scheiterten am Donnerstag.
Dem dritten Antrag zur Renteneinheit steht das noch bevor. In erster Lesung diskutierte der Bundestag diesen Vorschlag, der einen steuerfinanzierten und stufenweise steigenden Zuschlag fordert, mit dem der Unterschied zwischen den Rentenwerten in Ost und West bis Juli 2018 sukzessive ausgeglichen werden könnte. Der Zuschlag soll solange gezahlt werden, bis der Unterschied zwischen den Rentenwerten im Zuge der Angleichung der Löhne und Gehälter überwunden sein wird. fal
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