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CDU in Bayern wird zum Fall für Karlsruhe

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Nürnberg. Per Verfassungsbeschwerde beim höchsten deutschen Gericht in Karlsruhe will ein Nürnberger Rechtsanwaltspaar die CDU bei Bundestagswahlen auch in Bayern wählbar machen. Die Beschwerde wurde bereits im Februar beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. »Wir sind uns der statistischen Tatsache bewusst, dass lediglich circa zwei Prozent aller Verfassungsbeschwerden erfolgreich sind«, teilten die Juristen Christine und Rainer Roth mit. »Aber wir verstehen es als unsere Pflicht als Staatsbürger, die Wahlbehinderung durch Parteiabsprachen dem höchsten deutschen Gericht zur Überprüfung vorzulegen.« Ende Dezember hatte in erster Instanz das Verwaltungsgericht Wiesbaden eine Klage der beiden gegen den dort ansässigen Landeswahlleiter abgewiesen. Für das Anliegen gebe es keine ausreichende Rechtsbasis, so das Gericht. Im Bundeswahlgesetz sei nicht vorgesehen, dass die Parteien mit bundesweiten Listen antreten müssten. dpa/nd

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