Urteile zu Internet und Spähsoftware

Bundesarbeitsgericht

  • Lesedauer: 1 Min.

Die Digitalisierung der Arbeitswelt und neue Kontrollmöglichkeiten von Arbeitnehmern beschäftigen zunehmend die höchsten deutschen Arbeitsrichter in Erfurt.

In diesem Jahr sei dazu mit mehreren Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zu rechnen, sagte Gerichtspräsidentin Ingrid Schmidt in Erfurt. »Mit der Digitalisierung nehmen die Überwachungsmöglichkeiten zu.«

Es gehe unter anderem darum, ob Informationen, die ein Arbeitgeber durch eine Art Spähsoftware über die Tastatureingaben eines Angestellten gewann, eine Rolle in einem Kündigungsschutzverfahren spielen dürfen.

Im nd-ratgeber werden wir aktuell über die entsprechende Urteile informieren. nd

Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Dank der Unterstützung unserer Community können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen

Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.

- Anzeige -
- Anzeige -