Urteile zu Internet und Spähsoftware

Bundesarbeitsgericht

  • Lesedauer: 1 Min.

Die Digitalisierung der Arbeitswelt und neue Kontrollmöglichkeiten von Arbeitnehmern beschäftigen zunehmend die höchsten deutschen Arbeitsrichter in Erfurt.

In diesem Jahr sei dazu mit mehreren Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zu rechnen, sagte Gerichtspräsidentin Ingrid Schmidt in Erfurt. »Mit der Digitalisierung nehmen die Überwachungsmöglichkeiten zu.«

Es gehe unter anderem darum, ob Informationen, die ein Arbeitgeber durch eine Art Spähsoftware über die Tastatureingaben eines Angestellten gewann, eine Rolle in einem Kündigungsschutzverfahren spielen dürfen.

Im nd-ratgeber werden wir aktuell über die entsprechende Urteile informieren. nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal