Anlegen der Pistole als Zusatzdienst akzeptiert
Düsseldorf. Polizisten in Nordrhein-Westfalen bekommen künftig für das Anlegen von Pistole, Schutzweste und Handfesseln pro Dienstschicht zwölf Minuten als Arbeitszeit gutgeschrieben. Dies betreffe Beamte im Wechselschichtdienst, teilte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) am Montag mit. Darauf habe sich die GdP mit NRW-Innenminister Ralf Jäger geeinigt. Damit wurde ein Schlussstrich unter einen jahrelangen Streit über die Anrechnung der sogenannten Rüstzeiten gezogen. Im Kern ging es darum, ob das Anlegen der persönlichen Ausrüstung zur Arbeitszeit zählt. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte 2016 entschieden, dass ein Polizist dadurch zu Beginn und Ende der Schicht über die geschuldete Arbeitszeit hinaus Dienst geleistet hat. dpa/nd
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