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Moorburg zu Unrecht genehmigt

Europäischer Gerichtshof gibt EU-Kommission recht

  • Lesedauer: 2 Min.

Luxemburg. Die Stadt Hamburg hat den Bau des Steinkohlekraftwerks Hamburg-Moorburg genehmigt, ohne die Folgen für die Umwelt ausreichend zu prüfen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Mittwoch. Damit gibt der Gerichtshof der EU-Kommission, die Deutschland wegen eines Verstoßes gegen europäisches Umweltrecht verklagt hatte, weitgehend recht (Rechtssache C-142/16).

So prüften die Behörden nach Einschätzung der Richter mögliche negative Auswirkungen des Kraftwerkbaus auf Fische in der Elbe nicht ausreichend. Geschützten Arten wie Lachs, Flussneunauge oder Meerneunauge passieren das Kraftwerk auf ihrem Weg flussaufwärts. Bei der Entnahme von Kühlwasser aus der Elbe werden auch Fische angesaugt und getötet. Daneben kann zudem ein Turm zur Wasser- und Luftkühlung zum Einsatz kommen - etwa wenn das Elbwasser sich in den Sommermonaten stark erwärmt. Diese Methode ist aber teurer.

Der Kraftwerksbetreiber Vattenfall hat zum Ausgleich für die Folgen der Kühlwasserentnahme etwa 30 Kilometer stromaufwärts eine Fischtreppe gebaut. Die Behörden sind nach EuGH-Einschätzung vorschnell zu dem Ergebnis gekommen, dass die Schutzgebiete unter dem Strich nicht beeinträchtigt würden. Ob diese und andere Maßnahmen den Schaden aber gänzlich wettmachen, ist laut EuGH nicht erwiesen.

Über mögliche Strafen hat nun die EU-Kommission zu entscheiden. Umweltschützer fordern, das Kraftwerk künftig mit dem Kühlturm statt mit Elbwasser laufen zu lassen. Das Kraftwerk ist Kritikern zufolge überdimensioniert und könnte bei Volllast nahezu ganz Hamburg mit Strom versorgen. Vattenfall hatte den ersten Block 2015 nach über sieben Jahren Bauzeit in Betrieb genommen. Agenturen/nd Kommentar Seite 4

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