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Arbeitsvertrag bleibt auch bei Übernahme gültig

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Luxemburg. Ein Gärtner und eine Stationshelferin haben im Tarifstreit mit einer Privatklinik in Hessen höchstrichterlichen Beistand bekommen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte nach eigenen Angaben vom Donnerstag, dass individuell vereinbarte Klauseln in Arbeitsverträgen auch nach einem Verkauf des Unternehmens weiter gelten. Der neue Klinikbetreiber Asklepios, der keinem Arbeitgeberverband angehört und somit an keinen Branchentarifvertrag gebunden ist, hatte dies nicht akzeptiert. Beide Beschäftigte hatten mit ihrem alten Arbeitgeber allerdings vereinbart, dass sich ihre Arbeitsverträge auch der Weiterentwicklung der damals gültigen Tarife anpassen. An diese Klauseln sei der neue Arbeitgeber gebunden, erklärte der EuGH in seinem Urteil, »sofern das nationale Recht sowohl einvernehmliche als auch einseitige Anpassungsmöglichkeiten für den Erwerber vorsieht«. Das treffe im aktuellen Fall zu. dpa/nd

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