Todesstrafe steht nicht zur Wahl
Türkisches Referendum in Deutschland »nicht vorstellbar«
Berlin. Die Bundesregierung hält die Genehmigung eines Todesstrafen-Referendums für hier lebende Türken für »politisch nicht vorstellbar«. »Ich gehe davon aus, dass wir unsere rechtlichen Mittel, so etwas zu untersagen, ausschöpfen würden«, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Freitag. Zuvor hatte SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz gesagt, er halte es für undenkbar, dass sich hier lebende Türken an einem solchen Referendum beteiligen dürfen.
Seibert verwies darauf, dass es bei einer solchen Abstimmung um eine Maßnahme gehen würde, »die unserem Grundgesetz und europäischen Werten klar widerspricht«. Er betonte zugleich, es gebe keinen Antrag aus Ankara. Grundsätzlich gebe es keine Pflicht, dem Antrag eines anderen Staates auf Abstimmungen in seinen Botschaften oder Konsulaten in Deutschland zuzustimmen. AFP/nd
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.