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Mehr Klarheit bei Auswertung von Handydaten

Der Justizsenator setzt zur Verbrechensaufklärung auch auf Funkzellenabfragen, verspricht aber mehr Transparenz

  • Tomas Morgenstern
  • Lesedauer: 2 Min.

Die Erfassung und Auswertung von Handy-Daten über die Funkzellenabfrage zur Verfolgung von Straftaten stellt einen schweren Eingriff in die Grundrechte der Bürger dar. Werden dabei doch in der Mehrzahl Daten von unbescholtenen Mobilfunknutzern erfasst. Ermittler fordern dafür von den Telekommunikationsanbietern alle Handydaten an, die zu einem bestimmten Zeitraum im Bereich einer bestimmten Funkzelle registriert wurden. Der Gesetzgeber hat den Einsatz dieses Instruments rechtlich streng reglementiert und im Paragraf 100 g der Strafprozessordnung geregelt. Auch in Berlin ordneten Richter auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Funkzellenabfrage 2016 in lediglich 432 Ermittlungsverfahren an.

Wie Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) am Dienstag sagte, habe es sich dabei um Mord, Totschlag, Raub, Brandstiftung, schwere Diebstahlsfälle, aber auch Verbrechen nach dem Betäubungsmittelgesetz gehandelt. »Im Vergleich war dies im Jahr 2015 in 256 Ermittlungsverfahren und im Jahr davor in 500 Ermittlungsverfahren der Fall«, sagte der Senator.

Erstmals wurde für die Funkzellenabfrage im vergangenen Jahr eine Erhebungsmatrix eingesetzt. Die Justizverwaltung habe damit den im November 2014 im Abgeordnetenhaus erteilten Auftrag erfüllt, die parlamentarische Kontrolle und die Transparenz in diesem Bereich zu stärken, so Behrendt. Bereits 2012 hatte Berlins Datenschutzbeauftragter in einem Bericht auf die Nichteinhaltung von Gesetzesvorgaben und auch auf den Anspruch der Bürger auf Information hingewiesen.

Der auf Basis der statistischen Daten zur Funkzellenabfrage verfasste, vom Justizsenat verabschiedete Jahresbericht 2016 wird dem Abgeordnetenhaus zugestellt. Danach wurden insgesamt 6448 Mobilfunknummern bei der Abfrage erfasst, über die in den abgefragten Zeiträumen insgesamt 112 204 662 sogenannte Verkehrsdatensätze registriert wurden - Telefonie, SMS, Posts in sozialen Netzwerken und Internetaktivitäten. In zehn von der Staatsanwaltschaft geführten Verfahren wurde die Offenlegung der Daten versagt, um Ermittlungserfolge nicht zu gefährden.

»In einem zweiten Schritt soll der gesetzlichen Pflicht zur Information der Betroffenen Genüge getan werden«, sagte Behrendt. Noch 2017 werde ein Informationstool aufgebaut, über das interessierte Bürger per SMS über ihre Erfassung in einer Funkzellenabfrage informiert werden können. Vorgesehen ist, dass sich »datensensible« Berliner dazu in einer behördlichen Opt-In-Liste registrieren lassen. Nicht benötigte Daten würden übrigens »unverzüglich« gelöscht, versicherte der Justizsenator.

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