Karlsruhe stoppt Abschiebung nach Griechenland

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Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Abschiebung eines abgelehnten syrischen Asylbewerbers nach Griechenland gestoppt. Das Verwaltungsgericht Minden habe auf die Eilklage des Syrers gegen die Abschiebung hin nicht geklärt, ob dem Mann in Griechenland womöglich »eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung« drohe, weil dort auch anerkannte Flüchtlinge von Sozialleistungen faktisch ausgeschlossen seien, hieß es in einem Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Das Verwaltungsgericht hatte die Klage des Syrers mit der Begründung abgewiesen, die Situation für Flüchtlinge habe sich in Griechenland in den vergangenen Monaten deutlich verbessert. Zudem habe er als anerkannter Asylbewerber die gleichen Ansprüche auf Sozialhilfe wie Griechen. Karlsruhe zufolge hätte sich das Gericht aber damit auseinandersetzen müssen, dass der Anspruch auf Sozialleistungen in Griechenland einen 20-jährigen legalen Aufenthalt voraussetzt. Es hätte zudem feststellen müssen, ob und wie nach Griechenland zurückgeführte anerkannte Flüchtlinge untergebracht und ernährt werden. AFP/nd

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