Bundesrat beschließt Asylrechtsverschärfungen
Berlin. Abschiebehaft, Fußfessel und Handy-Durchsuchung bei Flüchtlingen: Die Regeln für Abschiebungen und den Umgang mit Asylbewerbern werden erneut strikter. Der Bundesrat stimmte am Freitag einem Gesetzentwurf mit zahlreichen Verschärfungen zu. Wer kein Aufenthaltsrecht in Deutschland hat, aber nicht freiwillig ausreist und falsche Angaben über seine Identität macht, muss künftig mit Einschränkungen seiner Bewegungsfreiheit rechnen. Asylsuchende ohne Bleibeperspektive sollen verpflichtet werden können, bis zum Ende ihres Asylverfahrens in Erstaufnahmeeinrichtungen zu bleiben. Auch die Höchstdauer des Abschiebegewahrsams wird verlängert. Die Abschiebehaft für ausreisepflichtige »Gefährder«, denen Anschläge und andere schwere Straftaten zugetraut werden, soll ausgeweitet und ihre Überwachung per Fußfessel erleichtert werden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bekommt außerdem die Möglichkeit, Handydaten von Asylbewerbern ohne Ausweispapiere auszuwerten, um deren Identität zu klären. dpa/nd
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