Bundesrat billigte neue Finanzordnung

Autobahngesellschaft bleibt unbehelligt im Paket

  • Uwe Kalbe
  • Lesedauer: 3 Min.

Einen Tag nach der Verabschiedung im Bundestag billigte auch der Bundesrat am Freitag die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen. Damit erhalten die Bundesländer ab 2020 mehr Geld aus dem Bundeshaushalt als bisher, dafür erlischt der Länderfinanzausgleich, nach dem bisher reiche Länder wie Bayern, Baden-Württemberg und Hessen an sogenannte Nehmerländer zahlen. Der »horizontale« Finanzausgleich zwischen den Ländern über die Umsatzsteuer bleibt, wird aber neu geregelt. Künftig erhalten die Länder einen Anteil, der ihrer Bevölkerungszahl entspricht, nachjustiert je nach der Finanzkraft des jeweiligen Landes - reiche Länder erhalten etwas weniger pro Kopf, arme etwas mehr. Das sorgt dafür, dass auch die Ost-Bundesländer nicht übervorteilt werden. Sie erhalten in der Summe nicht weniger Mittel als bisher. Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) legte auch in der Debatte im Bundesrat Wert auf die Feststellung, dass man gar nicht so schlecht weggekommen sei. Überdies zahlt der Bund Mittel an die Länder, die über der Summe seiner bisherigen Ausgaben liegen - zunächst sind dies 9,75 Milliarden Euro.

Berlin, Brandenburg und Thüringen hatten in einem gemeinsamen Antrag noch vergeblich versucht, den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag anzurufen, um den bis zuletzt umstrittensten Teil des Gesetzespakets nachverhandeln zu können. Dabei geht es um die Gründung einer Fernstraßen-Infrastrukturgesellschaft, mit der der Bund bisherige Rechte der Bundesländer übernimmt. Die drei Länder mit Regierungsbeteiligung der LINKEN befürchten, dass private Finanzinteressen, so über die Gründung Öffentlich-Privater Partnerschaften, Einfluss auf die Entscheidungen der Autobahngesellschaft erhalten. Dies könnte der Einstieg in die Übertragung weiterer Aufgaben der öffentlichen Hand an private Investoren bedeuten, argumentiert vor allem die LINKE, die auch im Bundestag gegen das Paket gestimmt hatte. Mit Hilfe des Antrags sollte gesichert werden, dass eine Privatisierung auch durch die Hintertür ausgeschlossen wird.

In ihm hieß es: »Die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften sind nicht berechtigt, Kredite oder anderweitiges Kapital Dritter aufzunehmen.« Es gelte, dem Gesetzesvorhaben den letzten »Giftzahn« zu ziehen, formulierte in seiner Rede vor der Länderkammer Bodo Ramelow, der Ministerpräsident von Thüringen. Der Antrag der drei Länder wurde abgelehnt. Daraufhin nahm der Bundesrat das komplette Gesetzespaket zur Neuordnung der Finanzbeziehungen einstimmig, also auch mit den Stimmen der drei Bundesländer, an.

Am gleichen Tag forderten Spitzenpolitiker der LINKEN im Bund wie aus den drei Ländern, die Entscheidung über die Gründung einer privatrechtlichen Infrastrukturgesellschaft in einer Volksabstimmung zu treffen. Die Parteivorsitzenden Katja Kipping und Bernd Riexinger, die Fraktionschefs im Bundestag, Sahra Wagenknecht und Dietmar Bartsch, sowie Bodo Ramelow (Thüringen), Christian Görke (Brandenburg) und Klaus Lederer (Berlin) kritisieren in der Erklärung die Verknüpfung der Entscheidung über die Autobahngesellschaft mit der Neuregelung des Bund-Länder-Finanzausgleichs scharf.

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