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Gegner der Gebietsreform halten sich neues Volksbegehren offen

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Weimar. Die Gegner der Gebietsreform haben ein neues Volksbegehren nicht grundsätzlich ausgeschlossen. »Es kommt darauf an, welche Art von Gesetz die Landesregierung vorlegt«, sagte der Prozessbevollmächtigte der Initiatoren des Volksbegehrens, Christoph Degenhart, am Mittwoch vor dem Verfassungsgericht in Weimar. »Es geht uns nicht darum, jedwede Gebietsreform zu verhindern«, stellte Degenhart klar. Sollte es jedoch nur kosmetische Korrekturen zu dem vom Verfassungsgericht für nichtig erklärten Vorschaltgesetz zur Gebietsreform geben, würde ein neues Volksbegehren in Angriff genommen. Das Verfassungsgericht hatte am Freitag das Vorschaltgesetz aus formellen Gründen gekippt. Es schrieb die künftigen nötigen Einwohnergrenzen für Kommunen fest und sah Zahlungen von 155 Millionen Euro für freiwillige Gemeindefusionen vor. Das Volksbegehren, das sich gegen dieses Gesetz richtete, ist nach dem Urteil hinfällig. Die Landesregierung hatte daraufhin auch ihre Verfassungsklage gegen das Volksbegehren zurückgezogen. Die Verfassungsrichter diskutierten am Mittwoch dennoch darüber, ob es ein öffentliches Interesse an der Klärung der Fragen gibt. dpa/nd

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