Verfassungsbeschwerde gegen Prostitutionsgesetz
Karlsruhe. Prostituierte, Bordellbetreiber und Freier haben am Mittwoch in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen das Prostituiertenschutzgesetz eingereicht. Das neue Bundesgesetz, das ab 1. Juli in Kraft gilt, trete Grundrechte von Sexarbeiterinnen mit Füßen, monieren die Kläger und weitere Unterzeichner. Unter anderem würden das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und die Freiheit der Berufswahl verletzt. Das Gesetz sieht eine persönliche Anmeldepflicht für Prostituierte vor sowie ihre Registrierung inklusive eines entsprechenden Ausweises. Es verpflichtet sie zudem zu regelmäßiger gesundheitlicher Beratung. dpa/nd
Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Dank der Unterstützung unserer Community können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen
Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.