Verfassungsbeschwerde gegen Prostitutionsgesetz

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Karlsruhe. Prostituierte, Bordellbetreiber und Freier haben am Mittwoch in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen das Prostituiertenschutzgesetz eingereicht. Das neue Bundesgesetz, das ab 1. Juli in Kraft gilt, trete Grundrechte von Sexarbeiterinnen mit Füßen, monieren die Kläger und weitere Unterzeichner. Unter anderem würden das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und die Freiheit der Berufswahl verletzt. Das Gesetz sieht eine persönliche Anmeldepflicht für Prostituierte vor sowie ihre Registrierung inklusive eines entsprechenden Ausweises. Es verpflichtet sie zudem zu regelmäßiger gesundheitlicher Beratung. dpa/nd

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