Chile: Lockerung des Abtreibungsverbots nahm entscheidende Hürde
Santiago. In Chile hat das Gesetz zur Lockerung des strikten Abtreibungsverbots eine entscheidende Hürde genommen. Der Senat billigte in der Nacht zu Mittwoch drei Ausnahmeregelungen, wie die Zeitung »La Tercera« berichtete. Demnach soll ein Schwangerschaftsabbruch nach einer Vergewaltigung, bei Gefahr für das Leben der Mutter oder wenn der Fötus nicht überlebensfähig ist, zulässig sein. Die Senatoren stimmten einzeln über jede Ausnahmeregelung ab. Am strittigsten war die Ausnahme im Falle einer Vergewaltigung. 18 Senatoren stimmten für diese Regelung, 16 votierten dagegen. Die Frauenrechtsorganisation Miles begrüßte die Entscheidung des Senats. »Chile hat einen Schritt zur Anerkennung von Frauenrechten getan«, erklärte die Organisation auf Twitter. Bisher sind Abtreibungen in Chile grundsätzlich verboten. Der Gesetzesartikel, der Ausnahmen zuließ, wurde 1989 in den letzten Monaten der Pinochet-Diktatur abgeschafft. Seither werden Schwangerschaftsabbrüche mit Gefängnisstrafen geahndet. Die Lockerung ist im konservativ geprägten Chile äußert umstritten. epd/nd
Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Dank der Unterstützung unserer Community können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen
Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.