Staaten dürfen Pensionen kürzen

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Straßburg. Staaten dürfen während einer Finanzkrise Pensionen kürzen. Sie verletzen damit nicht die Eigentumsfreiheit ihrer Bürger, entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag. Die Richter wiesen damit die Beschwerde einer Litauerin zurück, die sich dagegen gewehrt hatte, dass ein Teil ihrer Pension zwischen 2010 und 2013 um 15 Prozent reduziert worden war. Der Baltenstaat hatte während der Finanzkrise mit einer der tiefsten Rezessionen in der EU zu kämpfen. Mit Kürzungen brachte sich Litauen auf Wachstumskurs. Aus Sicht des Gerichtshofs stand die zeitlich begrenzte Pensionskürzung für die Klägerin in einem fairen Ausgleich zum Interesse der Gemeinschaft. Die Maßnahme sei Teil eines größeren Sparprogramms gewesen und vor dem Hintergrund ernsthafter wirtschaftlicher Schwierigkeiten ergangen. dpa/nd

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